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+++ EU-Transparenzverordnung (TVO) ab dem 10.03.2021 +++
EU-Transparenzverordnung (TVO) ab dem 10.03.2021
# Allgemeine Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten:
Die Pflichten nach der Transparenzverordnung (LINK) gelten bei Vermittlung von Finanzanlageprodukten und/oder Versicherungsanlageprodukten.
Die Pflichten nach der TVO gelten nur, wenn Beratung angeboten wird (Art.2 Nr. 11 TVO).
Besonderer HINWEIS --> Finanzberater, die weniger als drei Personen beschäftigen, sind von der Anwendung der Verordnung (Artikel 17 Absatz 1 TVO) ausgenommen.
HIER --> alle Informationen im Detail !